Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen,
sobald die gemietete Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14.00 Uhr
und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Sollte die Anreise später als 18.00 Uhr erfolgen, wird gebeten, dem Vermieter die Ankunftszeit mitzuteilen.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des
Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 522 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er auch in seiner Person liegenden Gründen
von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z. B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu
vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter. Abbestellfristen für gemietete Unterkünfte sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet,
unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Hierfür werden folgende Stornierungsgebühren fällig, in jedem Falle mindestens
25,00 €.
Bis 45. Tag vor Reiseantritt 10%
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60%
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80%
Bei vorzeitiger Abreise ist unabhängig vom Grund der
volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Der Gastgeber ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen die betreffende Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den
nach Ziff. 5. errechneten Betrag zu zahlen.
Es ist verboten, ohne Rücksprache mit dem Vermieter
mehr Personen in der Wohnung aufzunehmen als in der Bestätigung vereinbart.
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder
ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Sollte während des Aufenthaltes ein Schaden jeglicher Art z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.
entstehen, muss dies unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Schaden ist vom Verursacher zu ersetzen.
In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen den
Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung.
Erfüllungsort ist der Sitz des
Beherbergungsbetriebs